Unter 94,8 % vol.
Jede Destillation muss nach EU-Recht unter 94,8 % vol. erfolgen, damit Aroma und Geschmack aus den verwendeten Rohstoffen erhalten bleiben.
Getreide & Fass
Whisky wird aus vergorener Getreidemaische destilliert und im Holzfass gereift. Die EU legt dafür klare Mindestanforderungen und Bezeichnungen fest.
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Die EU-Definition
Die Verordnung (EU) 2019/787 beschreibt Whisky oder Whiskey als Spirituose aus einer mit Hefe vergorenen Maische aus gemälztem Getreide, mit oder ohne ganze Körner ungemälzten Getreides, die anschließend destilliert und gereift wird.
Jede Destillation muss nach EU-Recht unter 94,8 % vol. erfolgen, damit Aroma und Geschmack aus den verwendeten Rohstoffen erhalten bleiben.
Das endgültige Destillat muss mindestens drei Jahre in Holzfässern mit höchstens 700 Litern Fassungsvermögen reifen.
Der Mindestalkoholgehalt von Whisky oder Whiskey beträgt nach der EU-Spirituosenverordnung 40 Volumenprozent.
„Single Malt“ darf in der EU nur ergänzt werden, wenn ausschließlich gemälzte Gerste verwendet und in einer einzigen Brennerei destilliert wurde.
Praktische Orientierung
Alkohol birgt gesundheitliche Risiken. Die DGE hält keine Alkoholmenge für gesundheitlich unbedenklich. Für die Gesundheit ist es am besten, keinen Alkohol zu trinken.
Beide Schreibweisen sind in der EU-Rechtsdefinition genannt. Die verwendete Form folgt häufig der Herkunft und Tradition des Produkts.
Die gesetzliche Mindestreifung beträgt drei Jahre. Eine darüber hinausgehende Altersangabe ist eine konkrete Produktinformation, aber kein automatisches Geschmacksurteil.
Produzent, Herkunft, Alkoholgehalt und rechtlich definierte Bezeichnungen liefern verlässlichere Anhaltspunkte als freie Qualitätsversprechen.